Die Hausratversicherung leistet bei Schäden am Hausrat, die infolge bestimmter Vorfälle entstanden sind. Doch nicht jeder Schaden wird automatisch übernommen. Hier eine Übersicht über typische Leistungsfälle und mögliche Ausschlüsse:
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Brand, Blitzschlag, Explosion: Schäden, die durch Feuer oder Explosion verursacht werden, sind in der Regel abgedeckt. Dies umfasst auch Schäden durch einen direkten Blitzschlag.
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Einbruchdiebstahl, Vandalismus: Bei einem Einbruch werden gestohlene Gegenstände und Vandalismusschäden am Hausrat ersetzt. Einfacher Diebstahl, z.B. ohne Spuren eines Einbruchs, ist meist nicht versichert.
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Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser aus fest verlegten Rohren, Heizkörpern oder Sanitäreinrichtungen sind abgedeckt. Hochwasserschäden oder Schäden durch eindringendes Regenwasser fallen meist nicht darunter, es sei denn, eine zusätzliche Elementarschadendeckung wurde vereinbart.
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Sturm und Hagel: Schäden am Hausrat durch Sturm oder Hagel werden übernommen, wobei häufig eine Mindestwindstärke als Voraussetzung gilt.
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Elementarschäden (optional): Einige Versicherer bieten eine Zusatzdeckung für Elementarschäden an, die dann auch Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen umfasst.
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Ausschlüsse: Es gibt bestimmte Ereignisse, die meistens nicht versichert sind, z.B. Krieg, Kernenergie oder grobe Fahrlässigkeit. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Aufschluss über solche Ausschlüsse.
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Versicherungsort: Die Versicherung gilt normalerweise für den im Vertrag festgelegten Ort. Temporäre Abweichungen, wie z.B. ein Umzug, sollten mit der Versicherung abgeklärt werden.
Für die genaue Regulierung im Schadensfall ist es wichtig, die Schäden genau zu dokumentieren und der Versicherung frühzeitig zu melden.