Im Rahmen der Hausratversicherung wird der Begriff "einfacher Diebstahl" häufig verwendet und unterscheidet sich von anderen Formen des Diebstahls, wie beispielsweise dem Einbruchdiebstahl.
Einfacher Diebstahl bezeichnet das Entwenden von Gegenständen ohne Anwendung von Gewalt oder ohne das Überwinden von Sicherheitsvorkehrungen. Im Gegensatz zum Einbruchdiebstahl, bei dem in ein Gebäude oder einen Raum eingedrungen wird, findet der einfache Diebstahl oft im öffentlichen Raum statt. Beispiele hierfür sind das Stehlen einer Handtasche aus einem unbeaufsichtigten Einkaufswagen oder das Entwenden eines Fahrrads, das nicht abgeschlossen war.
In der Regel sind Schäden durch einfachen Diebstahl nicht im Basisschutz einer Hausratversicherung enthalten. Dies liegt daran, dass das Risiko im öffentlichen Raum als höher eingeschätzt wird und die Möglichkeit der Prävention, wie das Abschließen eines Fahrrads, in der Verantwortung des Versicherten liegt. Es gibt jedoch Erweiterungen oder spezielle Tarife, die auch diesen Schutz mit einschließen. Es empfiehlt sich, die Vertragsdetails genau zu prüfen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang der einfache Diebstahl abgedeckt ist.