Die steuerliche Absetzbarkeit der Hausratversicherung beschäftigt viele Versicherte. Während Hausratversicherungen Schäden am persönlichen Eigentum, die durch Ereignisse wie Feuer, Einbruch oder Wasserschäden verursacht werden, abdecken, sind ihre Beiträge in der Regel nicht als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Im Gegensatz zu bestimmten anderen Versicherungsarten, wie etwa der Basis-Krankenversicherung oder der Altersvorsorgeversicherung, bietet die Hausratversicherung keine steuerlichen Vorteile. Es existieren allerdings Ausnahmefälle: Beispielsweise, wenn ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in der privaten Wohnung durch einen versicherten Schaden betroffen ist. In solchen Situationen könnte ein Anteil der Versicherungsprämie als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in Betracht kommen. Hierbei ist jedoch eine präzise Dokumentation und Abgrenzung erforderlich.
Trotz dieser Ausnahmefälle bleibt die Hausratversicherung für die Mehrheit der Versicherten eine rein private Ausgabe, die steuerlich nicht berücksichtigt wird.