In der E-Bike und Fahrradversicherung der Barmenia Adcuri Versicherung gilt für den Akkuverschleiß:
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku in den ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weiteren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter 5 Jahre) die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft 50 % unterschreitet.
Verschleiß sonstiger Fahrradteile
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten, vom Verkäufer des Fahrrades als Neuware ausgestellte Rechnung (keine Gebrauchtfahrradrechnung) oder das von Ihnen nachgewiesene Baujahr.