In der E-Bike und Fahrradversicherung ist der Akku-Premium-Schutz nur dann versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Es besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Zerstörung des Antriebs-Akkus sowie für den Fall des Akku Verlustes durch Diebstahl. Ein für das versicherte Fahrrad angeschaffter Zweit Akku ist mitversichert, wenn dieser selbst beschädigt/zerstört oder gestohlen wird.
Ausgeschlossen sind Schäden
- durch chemische Reaktionen;
- am Ladegerät des Akkus.
- Schäden, die Sie oder eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen (vgl. Repräsentant gemäß B – 14), vorsätzlich herbeigeführt hat;
- Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
- Schäden, die entstehen bei der Teilnahme
- an Radrennen (in diesem Zusammenhang auch Downhillrennen) sowie
- an zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Trainings hierzu, bei denen die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird;
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen;
- Schäden durch Rost und Oxidation;
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
- Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- Schäden durch
- Manipulationen des Antriebssystems,
- nicht fachgerechte Ausführung von Reparaturen,
- nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie
- ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades
- Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche); Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leistet Barmenia zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte dies, so behalten Sie zunächst die bereits gezahlte Entschädigung. § 86 Versicherungsvertragsgesetz – Übergang von Ersatzansprüchen – gilt für diese Fälle nicht. Sie haben Ihren Anspruch auf Kosten und nach Barmenias Anweisungen außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu machen. Die Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn Sie Barmenias Anweisung nicht folgen oder soweit der Dritte Ihnen den Schaden ersetzt.
- Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung) oder durch Kernenergie.
Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen
Barmenia leistet für Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen. Für fest verbundene Teile findet die Definition unter A – 4.3 Anwendung.
Kaskoschäden an Fahrradzubehör und –Gepäck
Fahrradzubehör
Versichert sind nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und
Fahrradgepäck:
- Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport)
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb)
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Flickzeug
- Helm
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Kleidung
- Klingel
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schloss
- Schlafsack
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer – Ausnahme siehe unter A – 1.1.3),
- Trinkflasche
- Werkzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt
Versicherungsschutz besteht bei Kaskoschäden nach A – 5.1 a) bis i). Die Entschädigung ist je versicherter Sache auf 300 EUR bzw. für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger auf 600 EUR begrenzt, die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall beträgt insgesamt maximal 1.000 EUR.
Besondere Kündigungsmöglichkeit
Sie und Barmenia können die Mitversicherung des Akku-Premium-Schutzes jederzeit isoliert und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei Barmenia wirksam, eine von Barmenia erklärte Kündigung wird eine Woche nach Zugang bei Ihnen wirksam und beendet den Akku-Premium-Schutz zu diesem Zeitpunkt. Macht Barmenia vom Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.