Wann eine Leistung im Schutzbrief der Barmenia Adcuri Versicherung übernommen wird, wird wie folgt geregelt.
Leistungspflicht
Die Barmenia ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Anzeige des Schadens bei Barmenia, in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang diese den geltend gemachten Anspruch anerkennt. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist Barmenia von der Entschädigungspflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichtet Barmenia auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung.
2. Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Barmenia ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie Barmenia arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.