Die Versicherungssumme soll im Schutzbrief der Barmenia Adcuri Versicherung bei neu erworbenen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sache entsprechen (Versicherungswert nach A – 7.1). Abweichend von A – 7.1 kann als Versicherungssumme auch der unverbindliche Verkaufspreis des neu erworbenen Fahrrades vereinbart werden, dieser ist von Ihnen im Schadensfall entsprechend nachzuweisen.
Soll ein von einem Fahrradhändler als Gebrauchtfahrrad erworbenes Fahrrad versichert werden, so ist eine Absicherung zum Kaufpreis oder zum Neuwert des Fahrrades möglich.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn
- bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde,
- eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisanstiegs) und
- von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
Barmenia verzichtet auf eine Kürzung der Leistung, wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass die
Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist, als der Versicherungswert
nach A – 7.1.