Im Schutzbrief der Barmenia Adcuri Versicherung sorgt Barmenia im Falle eines Ausfalls des versicherten Fahrrades (A – 6.2 bis A – 6.4.) und sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Eingang der Schadenmeldung angeboten werden kann, für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Organisiert die versicherte Person diese Hilfeleistung ohne Hilfe der Barmenia in Eigenregie, übernimmt Barmenia Kosten bis 50 EUR.
Abschleppen bei Panne unterwegs
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt Barmenia für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich des Gepäcks bis zum Startplatz der
Tagesfahrt, oder - wenn möglich - zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnsitz näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz. Ist die Entfernung vom Schadenort zu einem von der versicherten Person gewählten Zielort geringer oder gleich weit, wie die Entfernung zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person, so kann der Abtransport der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrradwerkstatt bzw. zum Wohnsitz auch zum Zielort erfolgen. Für nicht von Barmenia organisiertes Abschleppen erstattet Barmenia die Abschleppkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich übernimmt Barmenia die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist. Bei dieser Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an, jedoch können Kosten für die vom Versicherungsnehmer verursachten Leerfahrten diesem in Rechnung gestellt werden.