Im Schutzbrief der Barmenia Adcuri Versicherung gilt Versicherungsschutz für "Schutzbrief-Leistungen" nach den Regelungen unter A – 6 besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Die Barmenia erbringt im Rahmen der nachstehenden Bedingungen die aufgeführten Leistungen in Form von Serviceleistungen und Übernahme von Kosten. Nach einem Schadensfall unterstützt Barmenia die versicherte Person mit aktiver Hilfe und übernimmt die nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist. Versicherte Leistungen sind:
- 24-Stunden Service
- Pannenhilfe
- Abschleppen bei Panne unterwegs
- Bergung
- Weiter- oder Rückfahrt
- Ersatzfahrrad
- Übernachtungskosten
- Fahrrad-Rücktransport
- Fahrrad-Verschrottung
- Notfall-Bargeld
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
- das versicherte Fahrrad oder E-Bike (A – 1) wegen eines Ausfalls (nach A – 6.4) nicht mehr genutzt werden kann.
- die versicherte Person durch entstandene Verletzungen, die sie während der Fahrt erlitten hat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person über das vorstehend in A – 6.1.1 genannte Notfalltelefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Versicherte Person hinsichtlich der über den Fahrrad-Schutzbrief versicherten Gefahren ist jeder berechtigte Nutzer eines bei Barmenia mit dem Fahrrad-Schutzbrief für Fahrräder versicherten Fahrrades. Mitversichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Barmenia leistet nicht,
- für Schäden, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat;
- wenn die versicherte Person mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen hat, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden;
- wenn die versicherte Person bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet haben;
- wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen;
- für den Transport eines am versicherten Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung. Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich zusammen aus:
- dem Kaufpreis des Fahrrades,
- dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teils,
- dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahrrad lose verbundenes Zubehörteils, soweit das Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das Fahrrad aufgeführt ist.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und Barmenia vereinbart. Sie soll bei neu erworbenen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sache entsprechen (Versicherungswert nach A – 7.1).
Abweichend von A – 7.1 kann als Versicherungssumme auch der unverbindliche Verkaufspreis des
neu erworbenen Fahrrades vereinbart werden, dieser ist von Ihnen im Schadensfall entsprechend
nachzuweisen.
Soll ein von einem Fahrradhändler als Gebrauchtfahrrad erworbenes Fahrrad versichert werden, so ist eine Absicherung zum Kaufpreis oder zum Neuwert des Fahrrades möglich.