In der E-Bike Versicherung der Barmenia Adcuri Versicherung kann Versicherungsschutz für Fahrräder mit dem Baustein Diebstahl-Schutz, Kasko-Schutz, Schutzbrief-Leistungen oder mit allen drei Bausteinen vereinbart werden. Versichert ist das im Versicherungsschein dokumentierte Pedelec/E-Bike (versicherte Sachen) auch wenn es ein Carbon Fahrrad oder Leasingfahrrad/-E-Bike ist (z. B. eines, das Ihnen Ihr Arbeitgeber zum privaten Gebrauch überlässt). Ihr E-Bike ist zum Neuwert versichert. Wird es gestohlen oder zerstört, ersetzt Barmenia Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen E-Bikes gleicher Art und Güte bis zur vereinbarten Versicherungssumme ggf. einschließlich Vorsorgebetrag. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass für das versicherte Fahrrad keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht.
Der Versicherungsschutz für den Diebstahl-Schutz und Fahrradkasko-Schutz gilt 24 Stunden am Tag, weltweit.
Für Schutzbrief-Leistungen nach A – 2.3 in Verbindung mit A – 6 besteht Versicherungsschutz für
Schadensfälle innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien. Die Leistungen werden in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten erbracht.
Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades
dienenden Teile wie z. B.:
- Gepäckträger
- Kilometerzähler
- Lampen
- Lenker
- Sattel
- Akku
- Schlösser (die zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser oder sonstiger mitgeführter auch elektronischer Diebstahlsicherungen)
- Bordcomputer (der vom Hersteller mit dem E-Bike mitgeliefert wurde, über den wesentliche Funktionen des Fahrrades gesteuert werden und ohne den diese nicht funktionieren)
Ebenfalls mitversichert ist das unter A - 4.4.1 und A - 5.5.1 aufgeführte mit dem Fahrrad
(lose) verbundene Fahrradzubehör und Fahrradgepäck, solange sich das Fahrrad in Gebrauch befindet. Bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/
Tieranhänger und Tier Korb.
- Beleuchtung,
- Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb),
- Fahrradtasche,
- Helm,
- Kindersitz,
Luftpumpe, - Trinkflasche,
- Werkzeug,
- Anhänger (auch Kinder-/Tieranhänger).
Nicht versicherte Sachen
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
- Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht;
- Eigenbauten;
- Dirt-Bikes;
- gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
- nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams;
- Smartphones;
Der Umfang des Versicherungsschutzes für die einzelnen versicherten Gefahren sowie die nicht versicherten Schäden sind unter A – 4 bis A – 6 ausführlich beschrieben.