In der gewerblichen E-Bike und Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung erstattet der Versicherer die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich eines eventuellen Vorsorgebeitrages. Versicherungsschutz für Diebstahl besteht wie folgt:
- Teilediebstahl (auch Akku)
- Einbruchdiebstahl, Raub
- Diebstahl aus verschlossenem Kfz (wenn das Kraftfahrzeug bzw. der Fahrradträger fest verschlossen bzw. abgeschlossen ist)
- Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
Erstattet werden die tatsächlich angefallenen Kosten für ein neues Fahrrad in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Versichertes regelmäßig im Gebrauch befindliches lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und -gepäck ist auch versichert.
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (Akku) werden die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, maximal die vereinbarte Versicherungssumme erstattet.
Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht gemäß den Verschlussvorschriften gegen Diebstahl gesichert wurde.