In der gewerblichen E-Bike Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung gibt es eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller oder Verkäufer
- Schäden die durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse, Innere Unruhen entstehen
- Schäden die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen entstehen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten, sei es im Amateur-, Privat- oder im Profibereich
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Schäden die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (optische Schäden etc.)
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden die bei Fahrten in Bike- und Downhill-Parks entstehen;
- Schäden, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren;
- Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades;
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung.