Sofern im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart, wird in der E-Bike und Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung, sofern zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen leistungsstärkeren Tarif anbietet, im Schadenfall der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert. Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als für jedermann zugängliche Fahrrad Vollkaskoversicherung angeboten werden.
Die Marktgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers
- für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und
- die in Höhe oder Umfang nicht bei der Waldenburger Versicherung AG versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).
Die Marktgarantie gilt nicht
- für Schäden durch Verschleiß;
- für Schäden die bei Fahrten in Bike- und Downhill-Parks entstehen;
- für berufliche und gewerbliche Risiken;
- für Leih- oder Mieträder;
- für Schutzbrief- oder Assistanceleistungen die über die Mobilitätsgarantie hinausgehen und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
- wenn der Versicherungsnehmer oder eine Person, dessen Verhalten sich dieser zurechnen lassen muss den Schaden vorsätzlich verursacht.
Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenzeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.