In der E-Bike Versicherung und Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung gilt die Anzeigepflicht wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.