In der E-Bike Versicherung und Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung, ist der Vertrag für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass der erste Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich im ersten Versicherungsjahr nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. Ab dem zweiten Versicherungsjahr gilt für den Versicherungsnehmer eine tägliche Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.