In der E-Bike Versicherung der Waldenburger Versicherung besteht – sofern im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart - in Erweiterung zu dem im Versicherungsschein bezeichnetem Fahrrad mit Hilfsmotor (Pedelec) Versicherungsschutz, auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers für Schäden durch Diebstahl gemäß A 2.1. Fahrräder mit Hilfsmotor (Pedelec) und weitere Gefahren gelten nicht versichert.
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall ist auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme begrenzt.
Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Gefahr Diebstahl von Familienfahrrädern jederzeit in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.