In der E-Bike Versicherung und Fahrradversicherung leistet die Waldenburger Versicherung Entschädigung bei:
- Diebstahl: Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich eines eventuellen Vorsorgebeitrages.
- Vandalismus, Reparatur, Verschleiß, Wertminderung:
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten aufgrund eines versicherten Ereignisses. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Wiederherstellung des vorherigen Zustands mit gleichwertigen Ersatzteilen und Arbeitslohn, die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich eines eventuellen Vorsorgebeitrages. Die Kosten für den Tausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird. Übersteigen die Reparaturkosten 50 % der Versicherungssumme, wird zusätzlich eine Wertminderung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme entschädigt, max. 300 EUR. Kein Anspruch auf Wertminderung besteht für Schäden an Akkus. - Reifen und Bremsen: infolge von Verschleiß wird nur in der Premium Plus-Deckung geleistet und
kann nur einmal pro Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr und Versicherungsfall auf 150 EUR begrenzt. - für regelmäßig im Gebrauch befindliches lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör: Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
- für Fahrradgepäck: Die Entschädigung für Fahrradgepäck wird nur in der Premium Plus-Deckung geleistet und ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 300,00 EUR begrenzt.
- Mobilitätsgarantie: Die Kosten sind je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt und können nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Schaden bereits vor Fahrtantritt vorhanden war.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung oder Reparatur nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).
Die Rechnung der Reparaturwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten. (Mindestens Hersteller, Typ, Rahmennummer).
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindesten zu zahlen ist.