In der E-Bike und Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung wird die Versicherungssumme zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach entsprechen. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Vorsorge durch Umbauten oder nachträglich angebrachten Teile - sofern im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart:
Wenn sich während der Wirksamkeit des Vertrages, durch Um- oder Anbauten an dem versicherten Fahrrad eine Erhöhung der Versicherungssumme ergibt, gilt diese bis zu einem Vorsorgebetrag von 10 Prozent der Versicherungssumme bis zur nächsten Hauptfälligkeit versichert.
Unterversicherung:
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.