In der E-Bike und Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung muss bei Nichtgebrauch das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert werden. Ersatzweise kann ein Kombinationsschloss mit einem Rahmenschloss und dazugehöriger Einschluss-Kette verwendet werden.
Bei der Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen muss das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert werden.
Bei der Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutztem abgeschlossenen Raum/Schuppen/Gebäude entfällt die Verschlussvorschrift.