In der Fahrradversicherung und E-Bike Versicherung der Waldenburger Versicherung ist die Kündigung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) wie folgt einzureichen:
Kündigung 1 Jahresvertrag
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. Ab dem zweiten Versicherungsjahr gilt für den Versicherungsnehmer eine tägliche Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf. Für den Versicherer gilt unabhängig vom Versicherungsjahr, eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Tag vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Kündigung nach Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht einfach fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
Kündigung bei Verletzung der Anzeigepflicht bei Mehrfachversicherern
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Kündigung Zusatzbaustein Familienfahrräder
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Gefahr Diebstahl von Familienfahrrädern jederzeit in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.