In der E-Bike und Fahrradversicherung der Waldenburger Versicherung gelten für den Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
- Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie die Waldenburger Versicherung ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
- bei Nichtgebrauch muss das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert werden.
- Das versicherte Fahrrad ist jederzeit nach der Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten
- Dem Versicherer sind nachträgliche An- oder Umbauten fester Teile, welche sich auf die Versicherungssumme auswirken, schriftlich anzuzeigen.
- Sofern das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, muss dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codiert werden.