In der E-Bike und Fahrradversicherung der Wertgarantie Versicherung beginnt und endet die Deckung wie folgt:
- Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats
- Versicherungsschutz: Für Verschleißschäden bei gebrauchten Fahrrädern ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn
- Sofortschutz: Ab Antragsdatum – sofern gewählt
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Fahrrad frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad läuft der Vertrag mit dem Ersatzfahrrad weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr.
Deckungsbeschränkungen
In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen
- Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z.B. Erdbeben, Sturm Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
- Höhere Gewalt
- Schäden, die vorsätzlich oder durch Selbstmontage herbeigeführt
wurden
Voraussetzungen bei Diebstahlleistung
- Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/Versicherungswert des Fahrrads von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 49 Euro betragen.