In der Fahrradversicherung der Wertgarantie Versicherung sind die jeweiligen im Versicherungsantrag
genannten Sachen zur privaten und beruflichen (z.B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung versichert.
Versicherte Gefahren und Schäden:
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung
(ab dem 7. Monat bei gebrauchten Fahrrädern) - Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Unsachgemäße Handhabung
- Unfall
- Fall, Sturz
- Vandalismus
- Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Teilediebstahl (wenn zusätzlich ausgewählt)
Was ist nicht versichert:
- Fahrräder, die gewerblich genutzt werden, und zulassungspflichtige Fahrräder. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden Fahrrad Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z.B. Paketdienst, Lieferservice).
- Wartung/Inspektion
- Neue und gebrauchte Fahrräder mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 10.000 Euro
- Elektrofahrräder (z. B. E-Bikes/Pedelecs)
Bei gebraucht gekauften Fahrrädern gilt der Kaufpreis des Fahrrads inkl. Schloss als Bezugsgröße. Bei bereits im Haushalt vorhandenen gebrauchten Fahrrädern gilt der durch den Fachhändler für
WERTGARANTIE festgelegte Wert (Versicherungswert).
Versicherungsort
Die Versicherung gilt in Deutschland, sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit.
Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn
sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden.