In der E-Bike und Fahrradversicherung der Wertgarantie Versicherung beginnen der Vertrag und die Haftung mit dem in dem Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn
sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden.
Nach Entschädigungsleistung für ein E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-E-Bike/Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr. Die Prämie berechnet sich nach dem Tarif für die neue Sache. Für eine Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Akkus eine neue 12-monatige Wartezeit, für alle anderen Bauteile eine neue sechsmonatige Wartezeit am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats. Die Wartezeit von 12 Monaten beginnt für Akkus zudem bei jeglichem Austausch des Akkus zum zuvor benannten Zeitpunkt.
Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, ohne die Weiterführung des Versicherungsvertrags durch den Erwerber und dessen Anschrift mitzuteilen, so geht der Versicherer von der sofortigen Kündigung des Vertrags für die versicherte Sache durch den Erwerber aus.