In der E-Bike und Fahrradversicherung der Wertgarantie Versicherung gelten für den Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
Obliegenheiten im Versicherungsfall
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform anzuzeigen. Bei einem E-Bike-/Pedelec-Defekt ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen ersichtlich sein. Bei Diebstahl, Teilediebstahl
oder Vandalismus ist innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich der Nachweis über die Stellung der Strafanzeige bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teilediebstahl zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Diebstahlbericht und bei Unfall Unfallbericht einzureichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. Berichten ist jeweils die Rahmennummer des versicherten E-Bikes/Pedelecs und gegebenenfalls die Akku-Seriennummer anzugeben. Der Versicherer kann vom Versicherungsnehmer Händlerbelege (wie Anschaffungsrechnung, Zeitwertbeurteilungen etc.) sowie Fotos vom Schaden am E-Bike/Pedelec bzw. Schadenort verlangen. Darüber hinaus kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer verlangen, sich beim örtlichen Fundbüro zu erkundigen, ob das gestohlene E-Bike/Pedelec wieder aufgefunden wurde und einen entsprechenden Beleg vorzulegen. - Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die jeweilige Entschädigungsleistung zusagen. Der Versicherer kann ohne vorhergegangene Einreichung eines Kostenvoranschlages entscheiden und eine Leistung erbringen.
- Bei Austausch des im Versicherungsvertrag benannten Schlosses oder Akkus, hat der Versicherungsnehmer die Daten des neuen Schlosses bzw. Akkus inkl. der neuen Akku-Seriennummer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Austausch, in Textform mitzuteilen.
- Nach durchgeführter Reparatur ist die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen. Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf die Dauer von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur Verfügung zu halten.
- Der Versicherungsnehmer ist im Fall eines Pick-up-Service verpflichtet, diesen durch einen vom Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen und durchführen zu lassen. Sofern der Versicherungsnehmer dies wünscht, wird der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz namens und mit Vollmacht des Versicherungsnehmers den vom Versicherer autorisierten Partner mit dem Pick-up-Service beauftragen.
- Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
- Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden
Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat