In der E-Bike und Fahrradversicherung der Wertgarantie Versicherung leistet der Versicherer bei Diebstahl (im Folgenden Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl gemeinsam als Diebstahl bezeichnet) Ersatz für die versicherte Sache bzw. bei Teilediebstahl für fest mit der Sache verbundene Teile, soweit die Sache mit einem im Versicherungsantrag durch den Versicherer zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand angeschlossen wurde.
Leistungsumfang
- Bei Diebstahl versicherter neuer E-Bikes/Pedelecs leistet der Versicherer Ersatz in Form eines E-Bikes / Pedelecs der gleichen Art, das von einem Fachhändler übergeben wird.
- Bei Diebstahl versicherter gebrauchter E-Bikes / Pedelecs leistet der Versicherer eine Kostenbeteiligung für ein Ersatz-E-Bikes / Pedelecs.
- Bei Diebstahl fest mit der versicherten Sache verbundener Teile und bei Vandalismus leistet der Versicherer die Beschaffungskosten für die zu ersetzenden Teile.
Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach geleisteter Diebstahl-Entschädigung die wieder aufgefundene Sache zu übernehmen.
Kostenübernahme
- Die jeweilige Entschädigungsleistung ist auf den im Versicherungsantrag ausgewiesenen Kaufpreis/Versicherungswert (inkl. Schloss) der versicherten Sache begrenzt, besteht jedoch pro Schadenfall maximal in Höhe des im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungsbetrags.
- Die jeweilige Entschädigungsleistung des Versicherers besteht bei E-Bike/Pedelec-Defekt in der Übernahme der Kosten für die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung (in gleicher Art und Güte) der beschädigten Bauteile bzw. des beschädigten Akkus sowie der Kosten für Arbeitslohn (Reparaturkosten). Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, werden die Reparaturkosten als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ersetzt.
- Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer zugesagte Kostenbeteiligung für ein Ersatz-E-Bike / Pedelec vollständig zum Ankauf eines Ersatz-E-Bike/Pedelecs der gleichen Art zu verwenden. Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, hat er die Kostenbeteiligung unverzüglich an den Versicherer zurückzuerstatten.
Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Diebstahl-Entschädigung als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ersetzt.
Voraussetzungen bei Diebstahlleistung
- Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/Versicherungswert des Fahrrads von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 49 Euro betragen.