In der E-Bike und Fahrradversicherung der Wertgarantie Versicherung leistet der Versicherer im Tarif Akkuschutz, Ersatz für Kosten von Reparaturen durch:
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn oder Austausch des Akkus)
- Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Eigenverschulden des Versicherungsnehmers
- Feuchtigkeit
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
Für den Akku übernimmt der Versicherer die Kosten des Austauschs, wenn dieser aus den vorgenannten Gründen nur noch höchstens 60 Prozent der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden:
- die bei Vertragsschluss bereits bestanden
- die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung
- die unter die Gewährleistung des Fachhändlers oder die Garantie des Herstellers fallen
- durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen
- durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
- durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)
- die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen, Trainings und Wettkämpfen entstehen
- durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und Man Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
- höhere Gewalt
Kostenübernahme
Die jeweilige Entschädigungsleistung des Versicherers besteht bei E-Bike/Pedelec-Defekt in der Übernahme der Kosten für die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung (in gleicher Art und Güte) der beschädigten Bauteile bzw. des beschädigten Akkus sowie der Kosten für Arbeitslohn (Reparaturkosten).