In der E-Bike und Fahrradversicherung der Wertgarantie Versicherung sind die jeweiligen im Versicherungsantrag
genannten Sachen zur privaten und beruflichen (z.B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung versichert. Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile sind nur
dann Gegenstand der Versicherung, wenn dies besonders vereinbart ist.
Versicherte Gefahren und Schäden
Im Komplettschutz leistet der Versicherer Ersatz für Kosten von Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache bzw.
deren Bauteile erforderlich werden, durch:
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn)
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung der Reifen und Schläuche (ab dem 7.Monat) nur im Komplettschutz Variante A
- Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Eigenverschulden des Versicherungsnehmers
- Unfall
- Fall, Sturz
- Vandalismus
- Feuchtigkeit
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
- Diebstahl (im Folgenden Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl gemeinsam als Diebstahl bezeichnet)
- Akkuschutz
Der Pick-up-Service ist im Komplettschutz Variante B und A versichert.