In der E-Bike Versicherung der Wertgarantie Versicherung sind die jeweiligen im Versicherungsantrag
genannten Sachen zur privaten und beruflichen (z.B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung versichert.
Was ist versichert:
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat bei gebrauchten Fahrrädern)
- Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Unsachgemäße Handhabung
- Unfall
- Fall, Sturz
- Vandalismus
- Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Teilediebstahl (wenn zusätzlich ausgewählt)
Was ist nicht versichert:
- E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich genutzt werden, und zulassungspflichtige E-Bikes/Pedelecs. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden E-Bike/Pedelec Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z.B. Paketdienst, Lieferservice).
- Fahrräder ohne Elektroantrieb, S-Pedelecs sowie neue und gebrauchte Elektrofahrräder, wie z.B. E-Bikes/Pedelecs mit einem Kaufpreis inklusive Schloss von mehr als 15.000 Euro.
- Wartung/Inspektion
Bei gebraucht gekauften Elektrofahrrädern gilt der Kaufpreis des Fahrrads inkl. Schloss als Bezugsgröße. Bei bereits im Haushalt vorhandenen gebrauchten Elektrofahrrädern gilt der durch den Fachhändler für
WERTGARANTIE festgelegte Wert (Versicherungswert).
Versicherungsort
Die Versicherung gilt in Deutschland, sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit.
Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn
sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden.