Bei der MVK Rechtsschutzversicherung melden Sie Ihren Rechtsschutzfall dem Versicherer bzw. dem für die MVK tätigen Rechtsschutz-Schadenregulierer, der die Schäden gemäß § 164 Abs. 2 VAG eigenständig bearbeitet. Die Deckungszusage beantragen Sie, indem Sie den Fall schildern und die relevanten Unterlagen einreichen; geprüft wird, ob der Fall unter den vereinbarten Versicherungsschutz Ihres Vertrags fällt. Die MVK bietet zudem ein Anwaltsnetzwerk („APRAXA") sowie telefonische Rechtsberatung an. Das genaue Verfahren und die Ansprechpartner stehen in Ihrem Versicherungsschein und in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, offizielle Website (mvk-versicherung.de); MVK Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung, Stand 10/2022; MVK Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)