Ja. Die MVK Rechtsschutzversicherung gilt laut offizieller Website weltweit und greift auch bei Streitigkeiten an ausländischen Gerichten sowie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Die Leistungsübersicht (Stand 10/2022) nennt für den weltweiten Versicherungsschutz einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten; der Internet-Rechtsschutz gilt weltweit mit bis zu 100.000 €. Der genaue Umfang ergibt sich aus den vereinbarten Bedingungen (ARB) und dem Versicherungsschein.
Weltweiter Geltungsbereich im Detail
- Weltweiter Versicherungsschutz: bis zu 3 Monate (laut MVK-Leistungsübersicht, Stand 10/2022).
- Internet-Rechtsschutz weltweit: bis zu 100.000 € (laut MVK-Leistungsübersicht).
- Ausländische Gerichte: Der Rechtsschutz greift laut offizieller MVK-Website auch bei Streitigkeiten an ausländischen Gerichten bzw. während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
Die Leistungsübersicht weist zudem aus, dass Übersetzungskosten und Dolmetscherkosten versichert sind – was im Auslandsfall relevant sein kann.
Was bei längeren Auslandsaufenthalten zu beachten ist
Der weltweite Schutz ist laut Leistungsübersicht auf einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu 3 Monaten begrenzt. Für längere Aufenthalte oder dauerhafte Wohnsitze im Ausland liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor – das hängt vom konkreten Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab.
Maßgeblich für den genauen Geltungsbereich sind ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), das Produktinformationsblatt (PIB) und Ihr individueller Versicherungsschein.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung, Stand 10/2022; MVK Versicherung, offizielle Website (mvk-versicherung.de)