Ja. Laut MVK-Leistungsübersicht zur Rechtsschutzversicherung (Stand 10/2022) sind sowohl eine telefonische Rechtsberatung als auch ein Rechtsschutz für Mediation enthalten. Für die Mediation gilt dabei eine Begrenzung von bis zu 1.000 €. Der konkrete Umfang richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen und dem Versicherungsschein.
Was ist konkret versichert?
- Telefonische Rechtsberatung: in der MVK-Leistungsübersicht als versicherte Leistung aufgeführt (ohne genannten Höchstbetrag in der Übersicht).
- Rechtsschutz für Mediation: versichert bis zu 1.000 €.
- Ergänzend ist ein Beratungs-Rechtsschutz für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bis 250 € sowie eine Beratung Urheber-Rechtsschutz bis 250 € enthalten.
Quelle: MVK Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherung, Stand 10/2022.
Weitere relevante Rahmendaten
- Versicherungssumme: unbegrenzt (laut Leistungsübersicht).
- Selbstbeteiligung: 300 € – mit Verzicht auf den Abzug der Selbstbeteiligung, sofern der Rechtsschutzfall mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist.
- Weltweiter Versicherungsschutz: bis zu 3 Monate.
Quelle: MVK Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherung, Stand 10/2022.
Wichtiger Hinweis zur Verbindlichkeit
Die MVK-Leistungsübersicht ist laut MVK ausdrücklich nur eine Kurzbeschreibung. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie die vereinbarten Versicherungsbedingungen (ARB) bzw. das Produktinformationsblatt. Prüfen Sie Mediation, telefonische Beratung und deren Grenzen daher vor Vertragsschluss in den aktuellen MVK-Dokumenten.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherung (Stand 10/2022); MVK Versicherung, offizielle Website (mvk-versicherung.de)