Eine Unfallrente ist eine lebenslange oder befristete monatliche Zahlung, die greift, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Invalidität führt – üblicherweise ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Ob und in welcher Höhe die MVK Unfallversicherung (Tarife Klassik und Top) eine Unfallrente vorsieht und ab welchem Invaliditätsgrad sie einsetzt, geht aus der vorliegenden Leistungsübersicht (Stand 11/2021) nicht hervor. Die dort belegten Invaliditätsleistungen beziehen sich auf eine einmalige Kapitalzahlung nach der Gliedertaxe; für konkrete Angaben zur Unfallrente sollten Sie den Versicherungsschein bzw. die MVK Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2021) prüfen.
Was die vorliegenden MVK-Unterlagen belegen
Die MVK Unfallversicherung ist in den Tarifvarianten Klassik und Top dokumentiert. Die vorliegende Leistungsübersicht (Stand 11/2021) führt vor allem Invaliditätsleistungen auf, die als einmalige Kapitalzahlung nach der Gliedertaxe geleistet werden – nicht als laufende Rente.
- Mehrleistung bei Invalidität: ab 90 % Invaliditätsgrad (Klassik und Top)
- Sofortleistung bei schweren Verletzungen: 10 % der Invaliditäts-Grundsumme, max. 20.000 € (Klassik und Top)
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen: 10.000 € (Klassik und Top)
Eine ausdrückliche Unfallrente mit Angaben zu Höhe oder zum auslösenden Invaliditätsgrad ist in dieser Übersicht nicht ausgewiesen. Ob eine Unfallrente mitversichert oder optional vereinbar ist, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.
Wie eine Unfallrente grundsätzlich funktioniert
Eine Unfallrente ist – anders als die einmalige Invaliditätsleistung – eine wiederkehrende monatliche Zahlung. Sie wird typischerweise erst ab einem im Vertrag festgelegten Mindest-Invaliditätsgrad (häufig ab 50 %) fällig und soll laufende Mehrkosten durch eine dauerhafte Beeinträchtigung abfedern.
Welche konkreten Voraussetzungen, Grenzen und Rentenhöhen bei der MVK gelten, ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsschein und den vereinbarten Bedingungen. Die vorliegende Übersicht ist laut MVK ausdrücklich nur eine Kurzbeschreibung; rechtsverbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und die AUB 2021.
Wichtige Fristen bei der MVK
Für die Durchsetzung von Ansprüchen nennt die MVK-Leistungsübersicht folgende Fristen (Klassik und Top):
- Frist für ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität: 24 Monate
- Meldefrist bei Unfalltod nach Kenntnisnahme: 10 Tage
Diese Fristen sind relevant, weil Invaliditätsleistungen (und damit ggf. auch eine Rente) nur innerhalb der vorgesehenen Fristen anerkannt werden.
Testeinordnung der MVK-Tarife
Im Unfallversicherungs-Test der Stiftung Warentest (Stand 01.10.2025) erhielten beide MVK-Tarife das Qualitätsurteil GUT (2,0):
- MVK Klassik: Grundversicherungssumme 350.000 € / Progression 225; Jahresbeitrag 213 € (niedrige Gefahrengruppe), 279 € (hohe Gefahrengruppe), 153 € (Kind)
- MVK Top: Grundversicherungssumme 150.000 € / Progression 500; Jahresbeitrag 172 € (niedrige Gefahrengruppe), 342 € (hohe Gefahrengruppe), 121 € (Kind)
Der Test bewertet unter anderem die Kapitalzahlung; separate Angaben zu einer Unfallrente der MVK enthält er nicht.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht der Unfallversicherung (Klassik und Top), Stand 11/2021; MVK Versicherung, Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2021); Stiftung Warentest, Unfallversicherungen, Stand 01.10.2025