Bei der MVK Unfallversicherung (Tarife Klassik und Top) gilt für die Meldung von Ansprüchen bei Unfalltod eine Frist von 10 Tagen nach Kenntnisnahme. Für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität haben Sie 24 Monate Zeit. Beide Fristen sind laut Leistungsübersicht (Stand 11/2021) in den Tarifen Klassik und Top identisch.
Welche Fristen gelten konkret?
- Meldefrist bei Unfalltod: 10 Tage nach Kenntnisnahme (Klassik und Top).
- Ärztliche Feststellung und Geltendmachung (Invalidität): 24 Monate (Klassik und Top).
Die Angaben stammen aus der offiziellen Leistungsübersicht der MVK Unfallversicherung (Stand 11/2021).
Was bedeuten diese Fristen?
Die kurze 10-Tage-Frist bei Unfalltod dient dazu, dem Versicherer frühzeitig die Möglichkeit zu geben, die Todesursache zu prüfen. Sie sollten einen Todesfall deshalb möglichst umgehend melden.
Die 24-Monats-Frist bei Invalidität bezieht sich darauf, dass eine unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung innerhalb dieses Zeitraums ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden muss, um Leistungen zu erhalten.
Wichtiger Hinweis zur Verbindlichkeit
Die Leistungsübersicht stellt nur eine Kurzbeschreibung dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie die vereinbarten Versicherungsbedingungen (AUB 2021). Prüfen Sie im Zweifel Ihre individuellen Vertragsunterlagen oder fragen Sie direkt bei der MVK nach.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht der Unfallversicherung (Klassik und Top), Stand 11/2021