Zur konkreten Vertragslaufzeit, zu einer automatischen Verlängerung oder zu Kündigungsfristen der MVK Unfallversicherung liegen in den uns vorliegenden Quellen (Leistungsübersicht Stand 11/2021 und Stiftung-Warentest-Daten) keine Angaben vor. Üblicherweise regeln die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die zugrunde liegenden Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2021) Laufzeit und Verlängerung – maßgeblich ist dabei immer Ihr persönlicher Versicherungsschein. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die MVK Versicherung.
Was in den Quellen steht – und was nicht
Die vorliegende Leistungsübersicht der MVK Unfallversicherung (Stand 11/2021) beschreibt den Leistungsumfang der Tarife Klassik und Top, enthält jedoch keine Angaben zur Vertragslaufzeit, zur automatischen Verlängerung oder zu Kündigungsfristen.
- Laut Leistungsübersicht liegen den Verträgen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2021), die Satzung der Medien-Versicherung a. G. sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.
- Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich laut MVK ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Fragen zu Laufzeit und Verlängerung beantwortet die MVK Versicherung konkret anhand Ihres Vertrags.
Wo Sie die verbindliche Antwort finden
- Ihr Versicherungsschein: Hier sind die individuell vereinbarte Laufzeit und etwaige Verlängerungsregeln dokumentiert.
- Allgemeine Vertragsbedingungen / AUB 2021: Diese enthalten die allgemeinen Regelungen zu Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung.
- Direkter Kontakt zur MVK: Medien-Versicherung a. G., Borsigstraße 5, 76185 Karlsruhe, Telefon +49 721 56900-0, kontakt@mvk-versicherung.de.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht der Unfallversicherung (Stand 11/2021)