Für die Schadenmeldung bei der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung benötigen Sie in der Regel Ihre Versicherungsscheinnummer, eine genaue Beschreibung von Schadenhergang, Schadenzeitpunkt und betroffenen Gebäudeteilen sowie Belege zur Schadenhöhe (z. B. Fotos, Kostenvoranschläge, Reparatur- oder Handwerkerrechnungen). Welche Nachweise im Einzelfall konkret verlangt werden, hängt von Art und Höhe des Schadens ab – zu einer festen, abschließenden Dokumentenliste liegen in den vorliegenden offiziellen Quellen keine detaillierten Angaben vor. Im Zweifel erfragen Sie die genauen Anforderungen direkt bei der HanseMerkur-Schadenabteilung.
Welche Angaben und Nachweise sinnvoll sind
Eine Checkliste mit festen Pflichtdokumenten wird in den vorliegenden offiziellen HanseMerkur-Quellen nicht ausgewiesen. Erfahrungsgemäß sind für eine Schadenmeldung in der Wohngebäudeversicherung folgende Angaben hilfreich:
- Versicherungsscheinnummer bzw. Vertragsdaten
- Schadenhergang: Was ist wann und wie passiert?
- Betroffene Gebäudeteile: z. B. Dach, Wände, Rohrleitungen, fest verbaute Fußböden (die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude und alle fest verbauten Teile ab)
- Nachweise zur Schadenhöhe: Fotos, Kostenvoranschläge, Reparatur- und Handwerkerrechnungen
Beweglicher Hausrat gehört nicht zur Wohngebäudeversicherung, sondern zur separaten Hausratversicherung – hierfür ist ggf. ein eigener Schaden zu melden.
Schadenart beachtet: Was ist versichert?
Ob und welche Unterlagen gefragt sind, hängt auch davon ab, welche Gefahr den Schaden verursacht hat. Im Grundschutz der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung sind laut offizieller Quelle versichert:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (inkl. Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden)
- Sturm und Hagel
- weitere Gefahren laut Bedingungen, u. a. Implosion, Anprall oder Absturz eines Flugzeugs
Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck) sind nur versichert, wenn der Zusatzbaustein eingeschlossen wurde. Bei solchen Schäden können zusätzliche Nachweise (z. B. zur Ursache) nötig werden.
So gehen Sie bei der Schadenmeldung vor
- Schaden zeitnah melden und – soweit möglich – weitere Schäden abwenden bzw. mindern.
- Schaden dokumentieren: Fotos machen, beschädigte Teile möglichst aufbewahren.
- Kontakt aufnehmen: HanseMerkur, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon 040 4119-7000.
- Genaue Unterlagenliste erfragen: Da die konkreten Anforderungen vom Schaden abhängen, lassen Sie sich von der Schadenabteilung mitteilen, welche Belege im Einzelfall benötigt werden.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, offizielle Website (Wohngebäudeversicherung) und Hilfecenter; HanseMerkur, Leistungsübersicht Wohngebäudeversicherung