Die HanseMerkur Wohngebäudeversicherung ist als gleitende Neuwertversicherung ausgestaltet. Das bedeutet: Im Schadenfall ersetzt der Versicherer die Kosten, um das Gebäude in neuwertigem Zustand (Neubauwert) wiederherzustellen – unabhängig vom Alter des Hauses. Die Versicherungssumme wird dabei jedes Jahr über einen Anpassungsfaktor an die Entwicklung der Bau- und Lohnkosten angepasst, sodass keine Unterversicherung durch gestiegene Baupreise entsteht. (Quelle: HanseMerkur, Leistungsübersicht Wohngebäudeversicherung)
So funktioniert der gleitende Neuwert
- Neuwertbasis: Ersetzt werden die Kosten für den Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung des Gebäudes in gleicher Art und Güte – also zum Neubauwert, nicht zum (geringeren) Zeitwert.
- Jährliche Anpassung: Die vereinbarte Versicherungssumme wird mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor multipliziert, der die Entwicklung der Baukosten und Löhne berücksichtigt. Dadurch wächst der Versicherungsschutz automatisch mit steigenden Baupreisen mit.
- Schutz vor Unterversicherung: Weil die Summe laufend angepasst wird, bleibt das Gebäude auch bei gestiegenen Baukosten in vollem Umfang abgesichert.
Was das für Entschädigungsgrenzen bedeutet
Laut Leistungsübersicht der HanseMerkur beziehen sich die prozentualen Entschädigungsgrenzen in der gleitenden Neuwertversicherung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme. Sie werden mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Anpassungsfaktor multipliziert.
Beispiel aus der Leistungsübersicht: Positionen wie Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten (Kompakt-Schutz 10 %, Top-Schutz 100 %) oder Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen (10 % bzw. 100 %) werden als Prozentsatz der angepassten Versicherungssumme berechnet.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Leistungsübersicht Wohngebäudeversicherung; HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/wohngebaeudeversicherung)