Zur konkreten Kündigungsfrist der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung liegen in den uns vorliegenden Quellen (Leistungsübersicht, offizielle HanseMerkur-Website und Hilfecenter) keine ausdrücklichen Angaben vor. Es gelten daher grundsätzlich die Fristen aus Ihren individuellen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Verbindliche Auskunft erhalten Sie direkt bei der HanseMerkur.
Was die vorliegenden Quellen hergeben
In den uns zur Verfügung stehenden offiziellen Unterlagen der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung (Leistungsübersicht, Produktseite hansemerkur.de, Hilfecenter) werden Kündigungsfristen nicht konkret genannt. Daher können wir hier keine belastbare Frist (z. B. in Wochen oder Monaten) als Fakt angeben.
- Die maßgeblichen Regelungen stehen in Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein.
- Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die HanseMerkur.
Wo Sie die verbindliche Frist erfahren
Die konkrete Kündigungsfrist und die zulässigen Kündigungsgründe (z. B. ordentliche Kündigung zum Ablauf, Kündigung nach einem Schadenfall, Kündigung bei Beitragserhöhung) finden Sie an diesen Stellen:
- Versicherungsschein / Police – dort sind Laufzeit und Hauptfälligkeit vermerkt.
- Versicherungsbedingungen zu Ihrem Tarif.
- HanseMerkur Kundenservice: Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon 040 4119-7000, info@hansemerkur.de, www.hansemerkur.de.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Leistungsübersicht Wohngebäudeversicherung; HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de) und Hilfecenter