Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente kann verloren gehen, wenn bei Vertragsabschluss relevante Erkrankungen nicht angegeben wurden und der Versicherer daraufhin sein Rücktrittsrecht ausübt. Der Rücktritt führt zur rückwirkenden Aufhebung des Vertrages und somit zum Verlust des Versicherungsschutzes. Dieses Recht besteht für den Versicherer bis zu fünf Jahre nach Vertragsabschluss, sofern der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Allerdings bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen, wenn zwischen der nicht angegebenen Erkrankung und der Ursache der Berufsunfähigkeit kein direkter Zusammenhang besteht.
Wichtig ist der Unterschied zwischen versehentlich unvollständigen oder falschen Angaben und arglistiger Täuschung. Im Falle von unabsichtlichen Falschangaben behält der Versicherte nach Ablauf der Rücktrittsfrist seinen Versicherungsschutz. Wer jedoch absichtlich falsche Angaben macht, riskiert selbst nach zehn Jahren noch den Rücktritt des Versicherers aufgrund arglistiger Täuschung, unabhängig von einem Zusammenhang zwischen Vorerkrankung und Berufsunfähigkeit. In solchen Fällen wird in der Regel kein Versicherungsschutz gewährt. Der Schlüssel zur Vermeidung solcher Probleme liegt in der wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung aller Gesundheitsfragen beim Vertragsabschluss.