Versicherer behandeln eine Covid-19-Erkrankung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ähnlich wie andere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Bei der Antragstellung ist es entscheidend, auch Covid-19-Erkrankungen und etwaige Folgeerscheinungen transparent anzugeben.
Die Versicherungsunternehmen bewerten das Risiko einer Covid-19-Erkrankung individuell, basierend auf der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie eventuellen Langzeitfolgen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. In einigen Fällen kann eine kürzlich überstandene Covid-19-Infektion ohne Langzeitfolgen die Versicherbarkeit nicht beeinflussen. Bestehen jedoch anhaltende Symptome wie das Post-Covid-Syndrom, könnten Versicherer zusätzliche medizinische Informationen anfordern oder in spezifischen Fällen Risikozuschläge erheben oder bestimmte Leistungsausschlüsse in den Vertrag aufnehmen.
Der transparente Austausch über den Gesundheitszustand und die vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen sind essentiell, um einen wirksamen Versicherungsschutz zu gewährleisten.