Im Ernstfall informiert der Versicherte den Berufsunfähigkeitsversicherer über seinen Gesundheitszustand, indem er einen Leistungsantrag einreicht. Dieser Antrag enthält in der Regel detaillierte Fragen zur aktuellen Erkrankung, den behandelnden Ärzten, Therapien und der beruflichen Situation.
Um den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente zu prüfen, fordert der Versicherer dann medizinische Unterlagen und Befunde an. Dies kann direkt vom Versicherten, den behandelnden Ärzten oder auch über von der Versicherung beauftragte medizinische Dienste erfolgen. Die Einreichung eines solchen Antrags setzt eine Schweigepflichtentbindung voraus, sodass die Ärzte berechtigt sind, die benötigten Informationen an den Versicherer zu übermitteln.
Darüber hinaus können Versicherer, abhängig vom Einzelfall, weitere Untersuchungen veranlassen oder Gutachten einholen, um den Gesundheitszustand und die daraus resultierende Berufsunfähigkeit zu bewerten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung gestellt werden, um eine zügige und faire Bearbeitung des Leistungsanspruchs zu gewährleisten.