Die angemessene Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) variiert je nach individuellen Lebenshaltungskosten, notwendigen Risikoversicherungen und Beiträgen zur Altersvorsorge, die auch im Falle einer Berufsunfähigkeit fortgeführt werden müssen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die BU-Rente als Einkommen gewertet wird und somit sowohl steuerlich als auch in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge von Bedeutung ist. Eine BU-Rente, die zu niedrig angesetzt ist, erweist sich als unzureichend, da sie zwar nicht auf eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung oder ähnliche Leistungen angerechnet wird, jedoch vollständig auf Sozialleistungen bei Bedürftigkeit angerechnet werden kann. Daher wird empfohlen, eine Mindestabsicherung von 1.000 Euro zu wählen.
Auf der anderen Seite ist eine übermäßig hohe BU-Rente ebenfalls nicht ratsam, da dadurch die Versicherungsbeiträge steigen und Versicherer in der Regel eine Anpassung an das aktuelle Einkommen und potenzielle sozialrechtliche Ansprüche vornehmen, was die Möglichkeit überhöhter Renten einschränkt.