In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Vorsatz gesprochen, wenn eine Person bewusst Handlungen vornimmt oder Unterlassungen begeht, mit dem Wissen und dem Willen, dadurch eine Berufsunfähigkeit herbeizuführen.
Dieses Verhalten zielt darauf ab, Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erlangen, obwohl die Voraussetzungen für eine legitime Leistungserbringung nicht gegeben sind.
Versicherungen schließen in der Regel die Leistungspflicht bei nachgewiesenem Vorsatz aus, da der Versicherungsfall nicht durch ein unvorhergesehenes Ereignis, sondern durch eine absichtliche Handlung herbeigeführt wurde. Entscheidend ist hierbei, dass der Versicherungsnehmer mit direkter Absicht handelt, das heißt, er muss mit dem Ziel agieren, eine Berufsunfähigkeit zu erreichen, um daraus finanzielle Vorteile zu ziehen.