Eine Versorgungslücke in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet die finanzielle Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen vor Eintritt der Berufsunfähigkeit und den Leistungen, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen Vorsorgeeinrichtungen bei Berufsunfähigkeit bezogen werden können.
Da die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit oft nur einen Bruchteil des letzten Einkommens abdeckt, kann diese Lücke ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erheblich sein. Die Versorgungslücke stellt somit das finanzielle Risiko dar, dem eine Person im Falle einer Berufsunfähigkeit ohne ausreichende private Vorsorge gegenübersteht.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem sie eine vereinbarte Rente zahlt, sollte der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Die Höhe der erforderlichen BU-Rente zur Schließung der Versorgungslücke hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des bisherigen Nettoeinkommens, der vorhandenen gesetzlichen Rentenansprüche und des individuellen Lebensstandards.