In der Berufsunfähigkeitsversicherung spricht man von einer "versicherten Person", sobald ein Individuum durch einen entsprechenden Versicherungsvertrag gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert ist.
Dies bedeutet, dass die Person, auf die sich der Versicherungsschutz bezieht, bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit, die durch Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall verursacht wird und die voraussichtlich dauerhaft besteht, Leistungen aus diesem Vertrag erhält.
Die Feststellung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erfolgt anhand medizinischer Gutachten und unter Berücksichtigung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Der Versicherungsvertrag legt fest, unter welchen Bedingungen die versicherte Person Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, in der Regel eine monatliche Rente, hat.
Damit wird klar, dass die "versicherte Person" nicht nur ein Vertragsobjekt, sondern der zentrale Punkt des Berufsunfähigkeitsversicherungsschutzes ist, dessen berufliche und finanzielle Zukunft durch den Vertrag gesichert werden soll.