Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf das Übergangsgeld nicht angerechnet. Übergangsgeld dient der finanziellen Unterstützung während Zeiten ohne Einkommen, die durch die Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen wie Prävention, Rehabilitation (sowohl medizinisch als auch beruflich), Nachsorge und Integration von Menschen mit Behinderungen entstehen können. Diese Leistung wird gewährt, wenn keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung mehr bestehen.
Die Höhe des Übergangsgeldes variiert und orientiert sich am letzten Nettoeinkommen, wobei als Faustregel etwa zwei Drittel des Nettoeinkommens angesetzt werden können.
Zuständige Stellen für die Auszahlung können unter anderem die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit sein, wobei die spezifischen Bedingungen für den Bezug des Übergangsgeldes bei jedem Träger unterschiedlich sind.
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