Die Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Verfahren, das Versicherer einsetzen, um zu überprüfen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die anerkannte Berufsunfähigkeit des Versicherten noch bestehen. Nachdem einem Versicherten Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit bewilligt wurden, behält sich der Versicherer das Recht vor, in regelmäßigen Abständen oder bei bekannt werdenden Anlässen, die eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Versicherten vermuten lassen, eine erneute Überprüfung der Berufsunfähigkeit durchzuführen. Dies kann beinhalten, dass der Versicherte erneut ärztliche Gutachten, Auskünfte über seinen aktuellen Gesundheitszustand und möglicherweise Informationen über seine berufliche Situation vorlegen muss.
Das Ziel der Nachprüfung ist es sicherzustellen, dass die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur so lange erbracht werden, wie der Versicherte tatsächlich berufsunfähig ist. Sollte sich im Zuge der Nachprüfung herausstellen, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten soweit verbessert hat, dass er seine zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit wieder aufnehmen kann, kann der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente anpassen oder einstellen.
Die Nachprüfung stellt ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Missbrauch dar und trägt dazu bei, die Prämien für alle Versicherten fair und angemessen zu halten.