Die Mitwirkungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf die Anforderung an den Versicherten, aktiv an der Überprüfung seines Leistungsanspruchs mitzuwirken. Dies umfasst unter anderem die Pflicht, alle notwendigen Informationen und Dokumente, die für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit erforderlich sind, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören ärztliche Atteste, Auskünfte über den Gesundheitszustand, Informationen über die berufliche Tätigkeit und gegebenenfalls Nachweise über bisherige und aktuelle Einkünfte.
Die Mitwirkungspflicht dient dazu, dem Versicherer eine angemessene Grundlage für die Beurteilung des Leistungsfalls zu bieten. Verstöße gegen diese Pflicht, wie die Verweigerung der Übermittlung relevanter Unterlagen oder die Bereitstellung falscher Informationen, können dazu führen, dass der Versicherer die Leistung kürzt, verzögert oder im Extremfall sogar vollständig verweigert.
Es liegt daher im Interesse des Versicherten, dieser Pflicht nachzukommen, um einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall zu gewährleisten und den eigenen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen zu sichern.