Kräfteverfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung beschreibt eine erhebliche und andauernde Verringerung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die es einer versicherten Person unmöglich macht, ihren Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Diese Beeinträchtigung muss so gravierend sein, dass die betroffene Person ihren bisherigen oder jede andere ihrer Qualifikation entsprechende Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Ein solcher Zustand erfordert in der Regel eine medizinische Bestätigung und muss über vorübergehende gesundheitliche Probleme hinausgehen.
Ein rein altersbedingter Kräfteverfall, der im Laufe des Lebens bei jedem Menschen in unterschiedlichem Maße auftritt, ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich nicht versichert. Dies bedeutet, dass normale, mit dem Alter einhergehende Veränderungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die keinen Krankheitswert haben und als Teil des natürlichen Alterungsprozesses gelten, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Der Versicherungsschutz konzentriert sich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die über den normalen Alterungsprozess hinausgehen und eine dauerhafte Unfähigkeit zur Berufsausübung verursachen.