In der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die konkrete Verweisung eine Klausel dar, die es dem Versicherer ermöglicht, eine leistungsberechtigte Person auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die ihrer in Ausbildung und Erfahrung erworbenen Qualifikation entspricht und die sie trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkung noch ausüben kann. Das bedeutet, dass der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern kann, wenn der Versicherte in der Lage ist, eine andere angemessene Tätigkeit auszuüben, die seiner Qualifikation und seinem bisherigen Einkommensniveau weitgehend entspricht.
Die konkrete Verweisung kommt nur zur Anwendung, wenn der Versicherte tatsächlich in der Lage ist, die alternative Tätigkeit auszuüben, und diese auch tatsächlich angeboten wird. Dies unterscheidet die konkrete von der abstrakten Verweisung, bei der lediglich die theoretische Möglichkeit einer anderen beruflichen Tätigkeit ausreicht, um Leistungen zu reduzieren oder zu verweigern.
Die Klausel der konkreten Verweisung soll sicherstellen, dass Versicherte nicht auf Berufe verwiesen werden, die ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können, oder die nicht ihrer Qualifikation entsprechen.